# 70 Vorläufige Vollstreckbarkeit 1 (Grundlagen)
RefPod - A podcast by Justiz NRW - Tuesdays

Wer spreizt imposant sein prächtiges Gefieder, kann aber nicht fliegen? Richtig: Der Tenor zur vorläufigen Vollstreckbarkeit, kurz vV, oder auch PfauPfau - Ihr versteht?!? Wo derart fragwürdige Wortspiele balzend ihre Räder schlagen sind zwei nicht weit: Christian Walz und Richard Ademmer, beide Richter und AG-Leiter, die Euch in dieser ersten einer dreiteiligen Folge zur vorläufigen Vollstreckbarkeit aus der Vogelperspektive auf die Problematik schauen lassen und die berechtigte Frage aufwerfen: Was soll das Ganze überhaupt? Ausgehend vom zentralen Begriff des (drohenden und zu vermeidenden) Vollstreckungsschadens machen sie Euch mit Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung vertraut. Wir versprechen: Wenn man die hinter der Vollstreckbarkeitsentscheidung liegende Wertung erst einmal verstanden hat und sich einige wenige Fragen stellt, kommt man ohne Weiteres zum richtigen Ergebnis! Alles weitere in dieser und in den nächsten beiden Folgen. Viel Spaß beim Hören. Ciao mit Pfau! Oh je. Weitere Folgen zum Urteil im Zivilprozess: "# 3 Tenorierung im Zivilurteil - worauf kommt es an?": Spotify, Apple, YouTube "# 31 Kostentenor 1 (Grundlagen)": Spotify, Apple, YouTube "# 39 Wie schreibe ich einen guten Tatbestand? (1: Grundlagen)": Spotify, Apple, YouTube Kapitelmarken: 00:00 Einleitung 04:19 Bedeutung für die Klausur 11:28 Darum brauchen wir die vorläufige Vollstreckbarkeit / § 704 ZPO 13:37 Aber: Verschuldensunabhängiger Schadensersatzanspruch des Schuldners / § 717 II ZPO 17:16 Darum gibt es die Sicherheitsleistung / § 709 ZPO 19:51 Zusammenfassung der grundlegenden Wertungen 23:40 Sog. Abwendungsbefugnis des Schuldners / § 711 ZPO 27:08 Drei gesetzliche Sicherungsmodelle 28:03 Prüfungsschema 30:50 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: [email protected] Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.