# 68 Vollstreckungsabwehrklage gem. § 767 ZPO (Episode I)

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Die Vollstreckungsabwehrklage gehört zu DEN examensrelevantesten Rechtsbehelfen überhaupt - und bekommt hier ihre wohlverdiente RefPod-Folge. Richard Ademmer und Christoph Spielmann, beide Richter und AG-Leiter, navigieren Euch in dieser (ersten) Folge über die mit § 767 ZPO verbundenen Fragestellungen durch die Zulässigkeit und Begründetheit der Vollstreckungsabwehrklage (oder heißt es Vollstreckungsgegenklage?!?). Dabei helfen ihnen (und Euch) die DREI GOLDENEN FRAGEN™, die man direkt nach Lektüre des Klageantrags beantworten kann und sollte und die Euch keine wichtige Weichenstellung verpassen lassen. Daneben gibt es obskure Bilder („Pack den roten Anspruch in die blaue Kiste!“) und fragwürdige Wortspiele. Viel Spaß beim Hören! Siehe zur Prozessführungsbefugnis/Sachbefugnis einerseits BGH, Urt. v. 03.11.2015 – II ZR 446/13 und andererseits BGH, Ur. v. 09.12.1992 – VIII ZR 218/91. RefPod-Folge "# 49 Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung" bei Spotify, Apple und YouTube. Kapitelmarken 00:00 Einleitung 04:25 Grundlagen der VAK (Rechtsnatur, Ziel, Verfahren) 10:35 Prüfungsschema 14:58 Statthaftigkeit 19:35 Einwendungen 24:03 Titel 27:47 Geltendmachen der Einwendungen  33:42 Nachschieben und Auswechseln von Einwendungen 37:02 Zuständigkeit 42:17 Zuständigkeit bei notariellen Unterwerfungserklärungen 46:29 Zuständigkeitsstreitwert in diesem Fall 49:51 Zuständigkeit bei Prozessvergleichen 54:05 Rechtsschutzbedürfnis 01:01:40 Begründetheit - Sachbefugnis/Prozessführungsbefugnis 01:10:35 Materiell-rechtliche Einwendung 01:14:43 Präklusion  01:16:00 Nicht rechtskraftfähige Titel 01:24:02 Die drei goldenen Fragen 01:26:40 Präklusion bei Gestaltungsrechten 01:31:27 Präklusion bei VU 01:35:45 Präkludierte Einwendungen und Urteilsstil 01:39:55 Entscheidungsform, Hauptsachetenor, Kosten 01:46:23 Vorläufige Vollstreckbarkeit 01:52:40 Fazit http://www.refpod.de http://www.instagram.com/ref.pod/ E-Mail: [email protected] Disclaimer: Der Podcast beinhaltet ausschließlich persönliche Ansichten der Podcasterinnen und Podcaster und insbesondere keine offiziellen Standpunkte der Justizprüfungsämter.

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