So geht Brandschutz!: #132 - Genehmigungsfrei? Vorsicht Falle!
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Wenn ein Bauvorhaben bestimmte Kriterien erfüllt, fällt es unter die sogenannte “Genehmigungsfreistellung”. Das bedeutet, dass mit dem Bauvorhaben schon 1 Monat nach dem Einreichen der Bauunterlagen bei der Gemeinde begonnen werden darf, wenn die Gemeinde nicht widerspricht. Das heißt aber nicht, dass man keinen Brandschutznachweis braucht, auch wenn viele glauben, dass die Genehmigungsfreistellung ein Freifahrtschein ist. 🔥 Reinhören lohnt sich! Wenn Du einen hoch qualifizierten Experten auf dem Gebiet Brandschutz benötigst, damit Dein Bauprojekt durchläuft wie ein heißes Messer durch die Butter, dann gehe auf https://www.tub-brandschutz.com und buche dort ein kostenloses Erstgespräch.